1. Das Recht auf Inanspruchnahme von Leistungen: Jede Person, die sich an unser Zentrum wendet, hat das Recht, alle Leistungen in Anspruch zu nehmen, unabhängig von Sprache, Religion, Rasse oder Konfession. Unsere Patienten haben das Recht, über die angebotenen Leistungen informiert zu werden.
2. Das Recht auf Information und Einwilligung: Unsere Patienten haben das Recht, in einer ihnen verständlichen Sprache und mit den ihnen verständlichen Methoden über Risiken und Nutzen medizinischer Behandlungen und Eingriffe informiert zu werden. Unsere Patienten haben das Recht, klar über den Auftrag des Krankenhauses informiert zu werden.
3. Das Recht, das Personal zu kennen, auszuwählen und zu wechseln: Unsere Patienten haben das Recht, die Identität, Aufgaben und Titel des an ihrer Behandlung beteiligten medizinischen Fachpersonals zu kennen, auszuwählen und zu ändern.
4. Das Recht auf Wahl und Wechsel der Einrichtung: Unsere Patienten haben das Recht, die Gesundheitseinrichtung oder -einrichtung zu wählen und zu wechseln, sofern die in der geltenden Gesetzgebung festgelegten Verfahren und Bedingungen eingehalten werden.
5. Recht auf Ablehnung und Abbruch der Behandlung: Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben und sofern der Patient die Verantwortung für etwaige negative Folgen trägt, hat der Patient das Recht, eine geplante oder laufende Behandlung abzulehnen oder deren Abbruch zu verlangen.
6. Recht auf Privatsphäre: Unsere Patienten haben das Recht, während des gesamten Behandlungsprozesses in vertraulicher Atmosphäre betreut zu werden. Unser Krankenhaus wahrt die Vertraulichkeit aller Patienteninformationen, auch nach dem Tod, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
7. Recht auf Respekt: Unsere Patienten haben das Recht, stets und unter allen Umständen in einer respektvollen, mitfühlenden und freundlichen Umgebung untersucht und behandelt zu werden. Ihre persönliche Würde ist dabei der wichtigste Indikator für die Sensibilität, die wir bei der Namensgebung unseres Zentrums gezeigt haben.
8. Recht auf Konsultation (Zweitmeinung): Unsere Patienten haben das Recht, einen Facharzt zu ihrer Diagnose und Behandlung zu konsultieren. Der Facharzt empfiehlt die Behandlung, der Hausarzt des Patienten genehmigt den Eingriff.
9. Recht auf Ausübung religiöser Pflichten: Unsere Patienten haben das Recht, ihre religiösen Pflichten unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit frei auszuüben, solange dies die Behandlung nicht beeinträchtigt.
10. Recht auf Sicherheit: Jeder hat das Recht, in Gesundheitseinrichtungen Sicherheit zu erwarten und zu wünschen. Unser Krankenhaus trifft die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz und zur Gewährleistung der Sicherheit von Patienten und deren Angehörigen, wie Besuchern und Begleitpersonen. Gegenseitige Hilfe wird zu unserer eigenen Sicherheit und der unseres Krankenhauses geleistet. In unserem Zentrum wurden entsprechende Schutzmaßnahmen für Kinder, Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen (allein, pflegebedürftig und ohne Begleitperson) getroffen.
11. Recht auf Begleitpersonen und Besuch: Unsere Patienten haben das Recht, Besuch zu empfangen und Begleitpersonen gemäß den von unserem Krankenhaus festgelegten Verfahren und Grundsätzen, abhängig von ihrem Gesundheitszustand, mitzubringen.
12. Recht auf Beschwerden/Anmerkungen und Vorschläge: Wenn sich ein Patient oder seine Familie über die erbrachten Leistungen beschwert, untersucht unser Krankenhaus die Angelegenheit gemäß den Grundsätzen der Patientenrechte, unternimmt alle Anstrengungen, um die Angelegenheit zu klären und teilt dem Patienten und seiner Familie das Ergebnis mit, um etwaige Beschwerden auszuräumen.
13. Regeln und Praktiken der Gesundheitseinrichtung: Unsere Patienten haben das Recht, über die für sie geltenden Regeln und Praktiken des Krankenhauses informiert zu werden.